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Funktionsverbgefüge: Funktionsverb und Nomen als ein Prädikat

Funktionsverb + festes Nomen bilden ein Prädikat: eine Entscheidung treffen = entscheiden. Das Nomen trägt die Bedeutung, Verb und Artikel sind fest.

Regel

Ein Funktionsverbgefüge ist eine feste Verbindung aus einem bedeutungsarmen Verb und einem Nomen, das die Bedeutung trägt, oft mit einer Präposition davor: eine Entscheidung treffen = entscheiden, zur Verfügung stehen = verfügbar sein. Verb und Nomen bilden ein Prädikat; das Verb behält kaum eigene Bedeutung — treffen hat hier nichts mit einer Begegnung zu tun. Andere Sprachen kennen das Muster auch (englisch make a decision), doch jede Sprache wählt ihr eigenes Verb zum Nomen.

Zwei Merkmale zeigen ein Funktionsverbgefüge an:

  • Das Verb stammt aus einer kleinen Gruppe: bringen, kommen, stehen, nehmen, treffen, leisten, stellen, geraten, setzen, finden, ziehen. Einige weitere funktionieren genauso: treten (in Kraft treten), lassen (außer Acht lassen), üben (Kritik üben), führen (ein Gespräch führen).
  • Das Nomen ist meist von einem Verb abgeleitet (Entscheidung, Ausdruck, Bewegung) und ist kein normales Objekt: Man kann es nicht durch ein Pronomen ersetzen, und das ganze Gefüge lässt sich mit einem einfachen Verb umschreiben.

Artikel und Präposition liegen fest. zu + der/dem erscheint nur als Verschmelzung: zur Verfügung, zur Sprache, zum Ausdruck. Die getrennte Form zu der Verfügung, in freien Präpositionalgruppen immer möglich, gibt es hier nicht. Nach in, außer und unter steht das Nomen meist ganz ohne Artikel: in Kraft, in Frage (auch: infrage), in Anspruch, außer Acht, unter Druck. Das Nomen dieser präpositionalen Gefüge bekommt normalerweise weder ein Attribut noch einen Plural; Akkusativnomen sind freier: eine schwierige Entscheidung treffen, heftige Kritik üben.

Bedeutungspaare. Viele Nomen verbinden sich mit mehreren Funktionsverben, die sich nur in der Perspektive unterscheiden: bringen, stellen, setzen sagen, dass jemand etwas verursacht (mit Akkusativobjekt), kommen und geraten beschreiben den Vorgang ohne Täter — die Bedeutung ist passivisch —, und stehen nennt den Zustand.

Satzstellung. Der nominale Teil verhält sich wie ein trennbares Präfix und schließt die Satzklammer, während das Funktionsverb auf Position 2 steht: Das Gesetz tritt am 1. Januar in Kraft. Im Perfekt steht das Nomen direkt vor dem Partizip (ist in Kraft getreten), im Nebensatz rückt der ganze Block ans Ende. nicht steht vor dem nominalen Teil (kam nicht zur Sprache); ein Nomen mit Artikel verneint man mit kein- (Er hat keine Entscheidung getroffen).

Stilebene. Einzelne Gefüge wie Rücksicht nehmen sind stilistisch neutral; erst ihre Häufung kennzeichnet Amts-, Rechts- und Wissenschaftsdeutsch, wo sie präzise wirken und es erlauben, den Handelnden wegzulassen. Im Gespräch ist das einfache Verb meist klarer — manche Gefüge haben aber gar kein einfaches Gegenstück.

Beispiele

  • Die Regierung hat gestern eine wichtige Entscheidung getroffen.
  • Das neue Gesetz tritt am 1. Januar in Kraft.
  • In ihrer Rede brachte sie ihre Zweifel deutlich zum Ausdruck.
  • Niemand stellt seine fachliche Kompetenz in Frage.
  • Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die anderen Gäste.
  • Wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben vom 3. Mai.
  • Viele Familien nehmen die kostenlose Beratung in Anspruch.
  • Erst nach dem Gespräch geriet die Sache in Bewegung.
  • Am Bahnhof nahmen wir Abschied von unseren Gastgebern.

Übersicht

Funktionsverbgefüge Funktionsverb Einfaches Verb
eine Entscheidung treffen treffen entscheiden
zur Verfügung stellen stellen bereitstellen
zur Verfügung stehen stehen verfügbar sein
in Frage stellen (auch: infrage stellen) stellen bezweifeln
in Kraft treten treten wirksam werden
außer Kraft treten treten ungültig werden
zum Ausdruck bringen bringen ausdrücken
zur Sprache kommen kommen erwähnt werden
Rücksicht nehmen auf + Akk. nehmen berücksichtigen
Bezug nehmen auf + Akk. nehmen sich beziehen auf
in Anspruch nehmen nehmen nutzen
Abschied nehmen von + Dat. nehmen sich verabschieden von
Hilfe leisten + Dat. leisten helfen
Widerstand leisten + Dat. leisten sich widersetzen
in Bewegung setzen setzen bewegen
Beachtung finden finden beachtet werden
in Betracht ziehen ziehen erwägen
Nomen jemand verursacht es Vorgang / Zustand ohne Täter
Bewegung etwas in Bewegung setzen in Bewegung geraten / kommen
Verfügung jemandem etwas zur Verfügung stellen jemandem zur Verfügung stehen
Ausdruck etwas zum Ausdruck bringen zum Ausdruck kommen
Diskussion etwas zur Diskussion stellen zur Diskussion stehen
Gang etwas in Gang setzen in Gang kommen
Kraft etwas außer Kraft setzen außer Kraft treten
Muster Beispiele Hinweis
zu + dem/der → zum/zur zum Ausdruck bringen, zur Verfügung stehen, zur Sprache kommen Verschmelzung fest; zu der Verfügung gibt es hier nicht
in + Akkusativ ohne Artikel in Kraft treten, in Frage stellen, in Anspruch nehmen, in Betracht ziehen kein Artikel, kein Plural
außer + Dativ ohne Artikel außer Kraft treten, außer Acht lassen fest ohne Artikel
unter + Akkusativ ohne Artikel unter Druck setzen, unter Beweis stellen fest ohne Artikel
Akkusativ ohne Artikel Rücksicht nehmen auf, Bezug nehmen auf, Abschied nehmen von, Hilfe leisten Adjektiv möglich: heftige Kritik üben
Akkusativ mit Artikel eine Entscheidung treffen, einen Beitrag leisten, eine Frage stellen Adjektiv frei: eine schwierige Entscheidung treffen

Typische Fehler

  • ❌ Die Regierung hat eine Entscheidung gemacht. → ✅ Die Regierung hat eine Entscheidung getroffen. — Das Nomen legt das Funktionsverb fest; zu Entscheidung gehört treffen.
  • ❌ Das Gesetz tritt in die Kraft. → ✅ Das Gesetz tritt in Kraft. — Nach in steht dieses Nomen ohne Artikel; ein Artikel lässt sich nicht ergänzen.
  • ❌ Die Unterlagen stehen Ihnen zu Verfügung. → ✅ Die Unterlagen stehen Ihnen zur Verfügung. — zur (zu + der) gehört zur festen Form; auch die getrennte Form zu der Verfügung ist hier nicht möglich.
  • ❌ Wir stehen Ihnen gern einen Raum zur Verfügung. → ✅ Wir stellen Ihnen gern einen Raum zur Verfügung. — stellen heißt, dass jemand etwas bereitstellt, mit Akkusativobjekt; stehen heißt, dass etwas jemandem verfügbar ist.
  • ❌ Das Thema kam zur Sprache nicht. → ✅ Das Thema kam nicht zur Sprache. — Der nominale Teil schließt die Satzklammer, deshalb steht nicht davor.

Verwandte Themen

Häufen sich solche Gefüge, liegt Nominalstil vor; das entsprechende Kapitel zeigt, wie man solche Sätze wieder in Verben auflöst. Wie die Nomen selbst aus Verben entstehen, behandelt das Kapitel zur Nominalisierung, und die festen Präpositionen in Rücksicht nehmen auf folgen derselben Logik wie bei Verben mit fester Präposition.

Häufige Fragen

Was ist ein Funktionsverbgefüge und woran erkennt man es?

Es ist eine feste Verbindung aus einem bedeutungsarmen Verb und einem Nomen, das die Bedeutung trägt, oft mit einer Präposition: eine Entscheidung treffen = entscheiden. Merkmale: Das Verb stammt aus einer kleinen Gruppe (bringen, kommen, stehen, nehmen, treffen, leisten, stellen, geraten, setzen, finden, ziehen; ebenso treten, lassen, üben, führen), das Nomen ist meist von einem Verb abgeleitet und lässt sich nicht durch ein Pronomen ersetzen, und das Ganze lässt sich mit einem einfachen Verb umschreiben.

Warum heißt es zur Verfügung stellen, aber zur Verfügung stehen — und in Bewegung setzen oder geraten?

Das Nomen bleibt gleich, das Funktionsverb bestimmt die Perspektive. bringen, stellen und setzen bedeuten, dass jemand es verursacht, und haben ein Akkusativobjekt; kommen und geraten beschreiben den Vorgang ohne Täter, also passivisch; stehen nennt den Zustand, der daraus folgt.

Darf man den Artikel ändern oder ein Adjektiv einfügen?

In den präpositionalen Mustern nicht: zur und zum sind feste Verschmelzungen (nie zu der Verfügung), und nach in, außer, unter steht das Nomen ganz ohne Artikel — in Kraft, außer Acht, unter Druck. Diese Nomen bekommen in der Regel weder ein Attribut noch einen Plural. Ein Akkusativnomen mit Artikel verhält sich dagegen normal: eine schwierige Entscheidung treffen, heftige Kritik üben.

Wo stehen die beiden Teile im Satz und wo steht nicht?

Der nominale Teil verhält sich wie ein trennbares Präfix: Das Funktionsverb steht auf Position 2, das Nomen schließt die Satzklammer (Das Gesetz tritt am 1. Januar in Kraft); im Perfekt steht es direkt vor dem Partizip (ist in Kraft getreten), im Nebensatz rückt der ganze Block ans Ende. nicht steht vor dem nominalen Teil (kam nicht zur Sprache); ein Nomen mit Artikel verneint man mit kein- (keine Entscheidung getroffen).

Sind Funktionsverbgefüge nur Amtsdeutsch?

Einzelne Gefüge wie Rücksicht nehmen oder eine Entscheidung treffen sind stilistisch neutral und im Alltag üblich. Erst ihre Häufung kennzeichnet Amts-, Rechts- und Wissenschaftstexte, die sie schätzen, weil sie präzise wirken und den Handelnden verschweigen. Im Gespräch ist das einfache Verb meist klarer, doch manche Gefüge haben gar kein einfaches Gegenstück: in Kraft treten, in Anspruch nehmen, zur Verfügung stehen.